Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 8 L 102/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Pflicht zur Bezeichnung von Gewerkschaftsvorschlägen mit deren Namen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ungültigkeit der Wahl des örtlichen Personalrats einer Polizeiinspektion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ungültigkeit der Wahl des örtlichen Personalrats einer Polizeiinspektion
- rechtsportal.de
WOPersVG § 1 Abs. 3 S. 1; WOPersVG § 35 Abs. 3
Ungültigkeit der Wahl des örtlichen Personalrats einer Polizeiinspektion - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 21.03.2012 - 7 A 1294/11
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 8 L 102/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08
Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 8 L 102/12
Vom Bundesverwaltungsgericht ist vielmehr sogar ein ganzer Satz ("Gemeinsam sind wir stark") als Kennwort akzeptiert worden (vgl. Beschluss vom 26.11.2008 - 6 P 7/08 -, Rn. 2, 22 ff., zitiert nach Juris;… vgl. auch Grabendorff u. a., BPersVG, 9. Aufl., § 8 WO, Rn. 13 m.w.N.;… Fischer/Goeres, GKÖD Bd. V H § 8 Rn. 18 ff.). - BVerwG, 10.08.1978 - 6 P 37.78
Dienststellenleiter - Antragsrechte - Beteiligungsrechte - Beschlußverfahren - …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 8 L 102/12
Die Wahl bleibt insoweit gleichwohl gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 PersVG M-V gültig, weil der - unterstellte - Verstoß das Wahlergebnis weder geändert noch beeinflusst haben kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.08.1978 - 6 P 37/78, - Rn. 32, zitiert nach Juris). - VGH Hessen, 24.02.2005 - 22 TL 2583/04
Personalratswahl; Verbot des Mehrfachwahlvorschlags; irreführendes Kennwort
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 8 L 102/12
In diesem Fall würde der fälschliche Eindruck erweckt, es befänden sich auf der Liste auch Wahlbewerber, die der Gewerkschaft nicht angehören (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.02.2005 - 22 TL 2583/04 -, Rn. 27, zitiert nach Juris; Thür. OVG…, Beschluss vom 29.05.2008 - 5 PO 739/07 -, Rn. 27, zitiert nach Juris).
- BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88
Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl - …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 8 L 102/12
Eine andere Frage, um die es hier aber nicht geht, ist, ob der Wahlvorstand verpflichtet ist, einen Fehler nach einem nicht vollständig gelungenen Heilungsversuch ein zweites Mal zu rügen bzw. zur Nachbesserung aufzufordern (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 05.10.1989 - 6 P 2/88 -, Rn. 18 ff., zitiert nach Juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2006 - 8 L 426/05
Wahlberechtigung der bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eingesetzten …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 8 L 102/12
Einer Kostenentscheidung bedarf es in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 29.11.2006 - 8 L 426/05 -, m.w.N.). - OVG Thüringen, 29.05.2008 - 5 PO 739/07
Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht der Länder; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 8 L 102/12
In diesem Fall würde der fälschliche Eindruck erweckt, es befänden sich auf der Liste auch Wahlbewerber, die der Gewerkschaft nicht angehören (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 24.02.2005 - 22 TL 2583/04 -, Rn. 27, zitiert nach Juris; Thür. OVG, Beschluss vom 29.05.2008 - 5 PO 739/07 -, Rn. 27, zitiert nach Juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2000 - 7 L 273/99
Reisekosten, Verzugszinsen, Anschlußbeschwerde
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2013 - 8 L 102/12
Der vom Beteiligten zu 2. erstmals in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gestellte Antrag ist unzulässig, da der Beteiligte zu 2. keine Beschwerde eingelegt hat (vgl. Beschluss des 7. Senats vom 24.05.2000 - 7 L 273/99 -, m.w.N.).
- VGH Hessen, 23.03.2017 - 22 A 2145/16
Anfechtung einer Personalratswahl
Denn erfasst von der Ungültigkeitserklärung des Verwaltungsgerichts ist auch die Wahl der Personalratsvertreter aus der Gruppe der Angestellten, in der die Antragsteller mit ihrem Wahlvorschlag gar nicht angetreten waren und dies auch nicht hätten tun können, so dass deren Ausgang von der Zurückweisung ihres Wahlvorschlags auch nicht beeinflusst werden konnte (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 8 L 102/12 -, juris Rdnr. 29; Bay. VGH, Beschluss vom 14. Februar 1958 - 1 FS 57 -, Leitsatz Nr. 3, zitiert nach juris).